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Unsere Leistungen im Bereich Brandschutz

Brandschutz und Prävention sind feste Bestandteile unseres Leistungsportfolios. Wir unterstützen bei der Umsetzung organisatorischer und personeller Brandschutzmaßnahmen und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.

Ein wirksamer Brandschutz schützt nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern vor allem Menschen. Gleichzeitig ist er für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Veranstalter ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. Ohne ein durchdachtes Brandschutzkonzept können bereits kleine Zwischenfälle schwerwiegende Folgen für den Betrieb, Mitarbeitende und Besucher haben.

Wir unterstützen Sie dabei, Brandschutz in Ihrem Unternehmen strukturiert, praxisnah und zuverlässig umzusetzen. Von der Analyse möglicher Risiken über die Planung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden entwickeln wir Lösungen, die individuell auf Ihr Objekt, Ihre Nutzung und Ihre organisatorischen Abläufe abgestimmt sind.

Zu unseren zentralen Leistungen im Brandschutz gehören unter anderem

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern in Theorie und Praxis
  • Durchführung von jährlichen betrieblichen Brandschutzunterweisungen
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • Erstellung von Brandschutzordnungen (Teil A – C)
  • Gestellung externer Brandschutzbeauftragter

Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen führen wir Schulungen und Unterweisungen gern auch direkt in Ihrem Betrieb durch. In unserem eigenen Schulungsraum in Hardegsen finden zudem auch regelmäßige Schulungen in gemischten Gruppen statt. Hier gibt es keine Einschränkung bei der Teilnehmerzahl. Auch für individuelle Schulungen, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen, steht unser Schulungsraum zur Verfügung.

Termine

Termine in den Räumlichkeiten der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Theaterstr. 7, 37073 Göttingen

Juni

Donnerstag, 11.06.2026
15:00 Uhr – ca. 18:30 Uhr

Montag, 15.06.2026
15:00 Uhr – ca. 18:30 Uhr

September

Montag, 21.09.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Dienstag, 29.09.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Termine im HKS Schulungsraum, Am Gladeberg 10, 37181 Hardegsen

Juni

Samstag, 06.06.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Montag, 15.06.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Dienstag, 16.06.2026
16:00 Uhr – ca. 20:30 Uhr

August

Dienstag, 11.08.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Dienstag, 18.08.2026
16:00 Uhr – ca. 19:30 Uhr

Samstag, 22.08.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

September

Mittwoch, 09.09.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Dienstag, 15.09.2026
16:00 Uhr – ca. 19:30 Uhr

Samstag, 19.09.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Oktober

Montag, 19.10.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Mittwoch, 21.10.2026
16:00 Uhr – ca. 19:30 Uhr

Samstag, 24.10.2026
08:30 Uhr – ca. 12:00 Uhr

Brandschutzkonzepte

Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte für den Sonderbau (§ 51 NBauO) oder bei Abweichungen nach § 66 NBauO.


Für jeden Sonderbau müssen Sie dem Bauamt ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis vorlegen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und führen bei Bedarf Gespräche mit dem zuständigen Bauamt.

Sie planen z. B.

  • einen Kindergarten, eine Kita, eine Spielgruppe?
  • eine Einzelhandelsfläche mit Außengastronomie?
  • eine Werkhalle oder einen Industriebau?
  • ein Hotel, eine Pension, eine Bar, einen Wellnessbereich?

Sie bauen z. B.

  • eine Tiefgarage oder ein Parkhaus?
  • ein Altenheim oder eine Pflegestätte, ein Krankenhaus?
  • oder Sie müssen eine gewerbliche Nutzungsänderung durchführen?

Wir helfen Ihnen mit einem gezielten Brandschutzkonzept Ihre Variante zu verwirklichen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie steht es um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen?


Der betriebliche Brandschutz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beinhalten die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben. Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Während einer eintägigen Schulung werden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in theoretischen und praktischen Themenbereichen ausgebildet, führen unter anderem Löschübungen durch und erhalten im Anschluss die Urkunde zum Brandschutzhelfer im Sinne der DGUV-I 205-023.

Ihre besonderen betrieblichen Gegebenheiten werden vor dem Lehrgang individuell besprochen und können so unmittelbar in den Ausbil­dungs­inhalten berücksichtigt werden.

Brandschutzordnungen (Teil A - C)

Wir erstellen für Sie Brandschutzordnungen (Teil A – C)


Die Brandschutzordnung stellt einen wesentlichen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes dar. Zur Vorbeugung und für den Brandfall gibt sie dem betrieblichen Umfeld Informationen, wie Brände wirkungsvoll verhindert bzw. an der Ausbreitung gehindert werden. Für betriebliche Brandschutzkräfte und Personen, die mit brandschutztechnischen Aufgaben betraut sind, gibt sie Rahmenbedingungen zur Aufgabenwahrnehmung vor. Zum Erstellen und Aushängen der Brandschutzordnung in allen Teilen einer baulichen Anlage kann der Betreiber gesetzlich verpflichtet sein. Dies ist insbesondere bei Sonderbauten der Fall, aber auch bei Bauten mit gewerblicher Nutzung.

Die Erstellung der Brandschutzordnung hat gemäß DIN 14096 zu erfolgen. Nach deren Novellierung im Jahr 2014 steht der Betreiber in der Pflicht, die Brandschutzordnung regelmäßig, längstens jedoch nach zwei Jahren, von einem Fachkundigen überprüfen zu lassen.

Gestellung eines Brandschutzbeauftragten

Wir stellen den Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen


Der Betreiber einer Verkaufsstätte nach Verkaufsstättenverordnung (VKVO), einer Versammlungsstätte nach Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), eines Industriebaues nach Industriebaurichtlinie (IndBauRL) oder anderer Sonderbauten gemäß § 51 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) etc. hat einen für den Brandschutz verantwortlichen, fachkundigen Brandschutzbeauftragten zu bestimmen.

Zu den Aufgaben Brandschutzbeauftragten gehört es insbesondere, die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14 096, die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes, die Unterweisung von Mitarbeitern, die Überprüfung der Brandmelde- und ggf. die Feuerlöscheinrichtungen sowie der anderen brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen, Freihaltung der Rettungs- und Angriffswege im Gebäude und auf dem Grundstück. Des Weiteren muss der Brandschutzbeauftragte die Feuerwehr während eines Einsatzes in Bezug auf das Gebäude und der vorhandenen technischen Anlagen informieren können.

Der Brandschutzbeauftragte muss telefonisch von der Leitstelle der Feuerwehr alarmiert werden können (§§ 3, 14, 51 NBauO, VKVO, IndBauRL, VStättVO, § 618 BGB, Richtlinien des VdS und der Berufsgenossenschaften).

Unsere kompetenten Brandschutzbeauftragten sind für Sie da!

Jährliche betriebliche Brandschutzunterweisung

Der Arbeitgeber ist lt. den technischen Regeln für Arbeitsschutz (ASR) verpflichtet seine Mitarbeiter

  • vor Beginn der Beschäftigung
  • bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches

und danach in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie dabei!

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